Zulassungsarten
Die hier aufgeführten Kennleuchten zeigen den jeweiligen Zulassungstyp und wo dieser verbaut wird.
X-Zulassung
Zulassung für gerichtete Warnleuchten wie Front- oder Heckblitzer.
T-Zulassung
Zulassung für 360° Kennleuchten.
HT-Zulassung
Zulassung für 180° Kennleuchten, wobei zwei Stück eine 360° Warnwirkung ergeben und die T-Kennleuchte ersetzen.
Die ECE-Prüfrichtlinien beschreiben ein normiertes Prüfverfahren zur Zulassung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen, welche neben einer Vielzahl anderer Länder auch in Deutschland gültig sind. Dabei beschreibt die ECE-R65 eine Prüfung zur Zulassung von Kennleuchten (Rundumleuchten, Front-/Heckblitzer).
B = Blue (Blau)
A = Amber (Orange)
Warnleuchten am privat PKW?
"(2) Gelbes Blinklicht für den "Privatgebrauch" Gelbes Blinklicht für den "Privatgebrauch" muss den Vorschriften gemäss § 53 a Abs 3 StVZO entsprechen und darf dann nur innen (innen auch fest angebracht) oder aussen (aber dort nicht fest angebracht) am stehenden Fahrzeug verwendet werden"
Das bedeutet, Sie dürfen also eine nach ECE R65 zugelassene orangene Kennleuchte zu Absicherung von Gefahrenstellen im Stand als Privatperson verwenden.
ECE-R10 Zertifizierung
Die ECE-R10-Zertifizierung befasst sich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit eines Produktes. Hierbei wird überprüft, ob die elektromagnetische Emission oder die Anfälligkeit für externe Störungen, wie beispielsweise Radiofrequenzen, innerhalb festgelegter Grenzen bleibt. Produkte, die diese Prüfungen bestehen, werden mit einem markanten "e" gefolgt von einer Nummer* innerhalb eines Kreises gekennzeichnet.
Es ist essentiell, dass alle elektrischen Geräte, die an Fahrzeugen montiert werden, diese ECE-R10 Zulassung besitzen. Für spezielle Beleuchtungselemente wie Frontblitzer und Warnleuchten ist die ECE-R10 Zulassung allein jedoch nicht ausreichend. Diese benötigen zusätzlich eine Zulassung gemäß ECE-R65, um an Fahrzeugen angebracht werden zu dürfen.
ECE-R65 Zertifizierung
Im Rahmen der ECE-R65 Zertifizierung erfolgt eine detaillierte lichttechnische Überprüfung von Beleuchtungseinrichtungen. Für den Einsatz in Europa ist es verpflichtend, dass alle Rundumkennleuchten, Lichtbalken, Front- und Heckblitzer sowie Heckwarnsysteme die ECE-R65 Tests erfolgreich absolviert haben. Die Produkte müssen deutlich sichtbar mit einem großen "E" und einer Nummer innerhalb eines Kreises markiert sein. Zudem wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Übereinstimmung mit den ECE-R65 Standards bestätigt.
ECE-112 Zertifizierung
Nutzung von Fernlichtscheinwerfern. Diese dürfen lediglich gleichzeitig oder in Paaren betrieben werden. Bei Montage von zwei zusätzlichen Fernlichtscheinwerfern ist es gestattet, höchstens zwei Paare zur selben Zeit einzuschalten. Es ist erforderlich, dass sämtliche Fernlichtscheinwerfer simultan ausgeschaltet werden, wenn das Abblendlicht aktiviert wird. Die Kennzeichnung dieser Scheinwerfer erfolgt durch ein großes "E" innerhalb eines Kreises, ergänzt um eine Prüfnummer und eine Referenzzahl. Die Gesamtsumme der Referenzzahlen aller einsetzbaren Fernscheinwerfer darf den Wert 100 nicht überschreiten.
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